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Dienstwagen-Rückgabe bei Freistellung
Wirksam ist die Vereinbarung, nach der ein Arbeitnehmer einen auch privat nutzbaren Dienstwagen im Falle der Freistellung an den Arbeitgeber zurückgeben muss (BAG, Urteil vom 21.3.2012, Az. 5 AZR 651/10).
Quelle: ID 33900620