04.03.2014 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Keine Entschädigung wegen Diskriminierung für „AAG-Hopper“
| Bewirbt sich jemand auf eine Stelle, ohne die erforderlichen Anforderungen zu erfüllen, spricht das für ein fehlendes ernsthaftes Interesse an der Stelle. Indizien dafür sah das LAG Berlin-Brandenburg in einem nichtssagenden Bewerbungsschreiben und wiederholten Bewerbungen unabhängig vom Arbeitsgebiet. Im Urteilsfall forderte der „Bewerber“ eine Entschädigung wegen des Verstoßes gegen das AAG. Das LAG hielt dies für ungerechtfertigt, weil die Bewerbung nur auf die Entschädigung abgezielt hätte (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.10.2013, Az. 21 Sa 1380/13; Abruf-Nr. 140650 ). |
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