01.10.2015 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Nachzahlung und Entschädigung wegen Lohndiskriminierung
| Eine Beschäftigte in der Produktion erhielt jahrelang einen niedrigeren Stundenlohn als ihre männlichen Kollegen. Auf ihre Klage hin musste der Arbeitgeber die Lohndifferenz (gut 9.000 Euro) nachzahlen und sie zudem wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung entschädigen (6.000 Euro). |
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