05.11.2019 · Nachricht · Arbeitsrecht
Rahmenvereinbarung ohne Arbeitspflicht – geht das?
| Ein Leser fragt: Lassen Sich die Regelungen zur Arbeit auf Abruf durch eine Rahmenvereinbarung ohne Arbeitspflicht umgehen. Wenn ja, wie wird diese Art von Beschäftigung in der Praxis behandelt? Kann ich mit jeder Aushilfe eine solche Vereinbarung treffen? Ist diese Möglichkeit begrenzt auf eine bestimmte Anzahl von Arbeitseinsätzen? Gibt es Probleme, wenn ich diese Vereinbarung bei kurzfristig Beschäftigten anwende? |
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