· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Rückforderung überzahlten Lohns bei erteilter Kontovollmacht
| Ein hohes Risiko geht ein Arbeitgeber ein, wenn er einem Arbeitnehmer per Kontovollmacht gestattet, sich seinen Lohn selbst auszubezahlen, beispielsweise durch Überlassung einer EC-Karte. Das zeigt ein Urteil des LAG Hamm. Behauptet er später einen Missbrauch durch den Arbeitnehmer, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast, wenn er die Auszahlungen nicht überwacht hat. Im konkreten Fall verlor der Arbeitgeber über 16.600 Euro ( LAG Hamm, Urteil vom 23.1.2014, Az. 8 Sa 1073/13 ; Abruf-Nr. 141295 ). |
Quelle: Ausgabe 05 / 2014 | Seite 76 | ID 42660887