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  • · Fachbeitrag · Arbeitsverträge

    Rechtsprechung des BAG zu Ausschlussklauseln erneut unter Beschuss

    von Rechtsanwältin Dr. Viktoria Winstel, Osborne Clarke, Köln

    | Die in einem Formulararbeitsvertrag enthaltene AGB-Ausschlussklausel mit einer Frist von 3 Monaten für „alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis“ erfasst nach Ansicht des LAG Niedersachsen neben vertraglichen Schadenersatzansprüchen auch Ansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer wegen Haftung aus vorsätzlicher Pflichtverletzung. Die Entscheidung steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des BAG. Unwahrscheinlich ist daher, dass das Urteil der Revision standhält. |

    Streit um Zahlung vereinnahmter Fahrgelder

    Ein Busbetrieb stritt mit einem Busfahrer über die Herausgabe einbehaltener Fahrgelder. Der Busfahrer hatte sich verpflichtet, am Ende jedes Arbeitstags seine Fahrgeldeinnahmen auf ein bestimmtes Konto einzuzahlen. Der Arbeitsvertrag enthielt folgende Ausschlussklausel:

     

    • Ausschlussklausel im Arbeitsvertrag

    Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind von den Vertragspartnern innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit, im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses jedoch innerhalb von 3 Monaten nach der Beendigung schriftlich geltend zu machen, andernfalls sind sie erloschen.