11.11.2013 · Fachbeitrag · Arbeitszeitkonten
Keine Korrektur des Zeitkontos nach beendetem Arbeitsverhältnis
| Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der Schließung des Arbeitszeitkontos können nicht erfasste oder zu Unrecht gekürzte Arbeitsstunden nicht mehr dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden. Beansprucht der Arbeitnehmer Abgeltung für die nicht (mehr) dokumentierten Stunden, kann er seinen Zahlungsanspruch unmittelbar – ohne Korrektur des Zeitkontos – verfolgen, so das BAG (Urteil vom 26.6.2013, Az. 5 AZR 428/12; Abruf-Nr. 133426 ). |
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