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  • 24.10.2017 · Nachricht · Arbeitszeitkonten

    Minderung der Sollarbeitszeit für einen Feiertag am Samstag

    | Betriebe, in denen an Feiertagen gearbeitet wird, müssen sich je nach geltendem Tarifrecht auf eine Änderung einstellen, wenn der Feiertag auf einen Samstag fällt. Auch den Samstag hält das BAG für einen Werktag, für den Schichtarbeiter einen Anspruch darauf haben, dass ihre Sollarbeitszeit reduziert wird. In der Konsequenz kann sich der Personalbedarf erhöhen oder mehr Überstundenzuschläge fällig werden. |