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  • 10.11.2023 · Nachricht · Arbeitszeitkonto

    Einseitige Verrechnung von Zeitguthaben des Stundenkontos mit Zeiten des Zeit-/Sollkontos durch Arbeitgeber ist ausgeschlossen

    | Ermächtigt eine Betriebsvereinbarung den Arbeitgeber einseitig dazu, ein bereits erarbeitetes Guthaben auf einem Arbeitszeitkonto zu verwenden, um dem Arbeitnehmer künftig weniger Schichten zuteilen zu müssen, verschiebt diese Regelung in unrechtmäßiger Art und Weise das Betriebsrisiko auf den Arbeitnehmer, wenn der Arbeitnehmer nicht frei darüber entscheiden kann, ob und wie viele Schichten ihm zugeteilt werden. Zu diesem Ergebnis kommt das LAG Köln. |