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  • · Fachbeitrag · Aufzeichnungspflichten

    Baubranche: Neue Auslegung der Aufzeichnungspflichten nach dem AEntG

    von RA Dr. Christian Schlottfeldt, Arbeitszeitkanzlei, Berlin

    | Bei der Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland müssen ausländische Betriebe oder Betriebsteile das Arbeitnehmer-Entsendegesetz [AEntG] beachten. Sie müssen bestimmte Mindeststandards einhalten. Dazu gehören für ausländische Betriebe aus der Baubranche auch verschärfte Aufzeichnungspflichten über die Arbeitszeiten. LGP erläutert, was diese Arbeitgeber nach dem AEntG beachten müssen. |

    Welche Branchen sind von Aufzeichnungspflichten betroffen?

    Deutsche Arbeitgeber müssen nach dem MiLoG insbesondere für geringfügig Beschäftigte strenge Aufzeichnungspflichten bei den Arbeitszeiten beachten. Ähnlich muss ein im Ausland ansässiger Arbeitgeber für nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer für die Zeit der Entsendung in Deutschland Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzeichnen (§ 19 Abs. 1 AEntG). Diese erweiterte Aufzeichnungspflicht tritt ein, wenn auf das Arbeitsverhältnis

    • Rechtsnormen eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags oder