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  • 08.08.2016 · Fachbeitrag · Betriebliche Altersversorgung

    Arbeitgeber muss nicht über Folgen von Teilzeit für bAV aufklären

    | Der Arbeitgeber ist aufgrund seiner Fürsorgepflicht nicht verpflichtet, Arbeitnehmer über die nachteiligen Folgen einer Teilzeit für die betriebliche Altersversorgung aufzuklären. Das hat das LAG Nürnberg klargestellt. |