08.08.2016 · Fachbeitrag · Betriebliche Altersversorgung
Arbeitgeber muss nicht über Folgen von Teilzeit für bAV aufklären
| Der Arbeitgeber ist aufgrund seiner Fürsorgepflicht nicht verpflichtet, Arbeitnehmer über die nachteiligen Folgen einer Teilzeit für die betriebliche Altersversorgung aufzuklären. Das hat das LAG Nürnberg klargestellt. |
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