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  • 02.11.2016 · Fachbeitrag · Betriebliche Altersversorgung

    Auch bei der Betriebsrente müssen alle gleich behandelt werden

    | Arbeitnehmer, denen einzelvertraglich eine betriebliche Altersversorgung zugesagt wurde, dürfen nur dann vollständig von einem kollektiven Versorgungssystem des Arbeitgebers ausgenommen werden, wenn diese Arbeitnehmer im Versorgungsfall typischerweise eine zumindest annähernd gleichwertige Versorgung erhalten. Das hat das BAG klargestellt. |