· Fachbeitrag · Betriebliche Altersversorgung
Betriebsrentenstärkungsgesetz - geplante Neuerungen
| Seit November 2016 liegt der Entwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes vor. Es schafft eine neue Welt der bAV, die in Form des Sozialpartnermodells parallel neben die bestehende Welt des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) tritt. Hier ein erster Überblick über die geplanten Neuerungen: |
- Ab dem 01.01.2018 sollen reine Beitragszusagen möglich sein.
- Tarifvertragsparteien sollen die Möglichkeit erhalten, betriebliche Systeme automatischer Entgeltumwandlung einzuführen.
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