· Fachbeitrag · Betriebliche Altersversorgung
Bezug einer Betriebsrente ab Vollendung des 60. Lebensjahrs
| Eine Arbeitnehmerin kann Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach den AHV 1991 erst ab dem Zeitpunkt erhalten, zu dem sie die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nimmt. Dies hat das BAG klargestellt. |
Hintergrund | Die „Alters- und Hinterbliebenenversorgung“ AHV 1991 sehen vor, dass Versorgungsbezüge nur gewährt werden, wenn
- der bzw. die Angestellte fünf Jahre in den Diensten des Unternehmens gestanden hat (Wartezeit) sowie
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