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  • 12.10.2021 · Nachricht · Betriebliche Altersversorgung

    Gesamtschuldnerische Haftung für betriebliche Invalidenrente

    | § 1 Abs. 1 S. 3 BetrAVG und die darin angeordnete Einstandspflicht des Arbeitgebers führt im Regelfall nicht zu einer Gesamtschuld im Sinne der §§ 421 ff. BGB zwischen dem externen Versorgungsträger und dem die betriebliche Altersversorgung zusagenden Arbeitgeber. Mit dieser Aussage hat das BAG eine bis dato strittige Frage entschieden. |