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  • · Fachbeitrag · Betriebliche Altersversorgung

    Unterschiedliche Behandlung von gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten in der bAV

    von Dr. Claudia Veh, Schweizer Leben Pensionsmanagement, Garching bei München

    | Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte in der betrieblichen Altersversorgung unterschiedlich behandelt werden. Zwei aktuelle Urteilsfälle zeigen, wann das möglich ist. |

    Hintergrund | Seit 1. Juli 1993 darf in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) grundsätzlich nicht mehr zwischen Angestellten und gewerblichen Arbeitnehmern unterschieden werden (BAG, Urteil vom 10.12.2002, Az. 3 AZR 3/02; Abruf-Nr. 030441 ). Es gibt jedoch zwei Ausnahmen:

    Unterschiedlicher Wert der Arbeitsleistung

    Im ersten Urteilsfall ergab sich nach der betrieblichen Versorgungsordnung die Höhe der Betriebsrente aus den anrechenbaren Dienstjahren und der Versorgungsgruppe. Ein gewerblicher Arbeitnehmer bemängelte zwei Punkte: