· Fachbeitrag · Dienstwagen
Zwei praxisrelevante Streitfragen zum Dienstwagen sind entschieden
| Die Überlassung eines Dienstwagens führt immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Aktuell mussten sich zwei Landesarbeitsgerichte mit zwei praxisrelevanten Streitfragen befassen. In dem einen Fall ging es um die Kosten für die Betankung während des Urlaubs, in dem anderen um eine Nutzungsausfallentschädigung wegen Vorenthaltung der privaten Nutzung im Inland, wenn dem Arbeitnehmer im Ausland ein Dienstwagen überlassen ist. |
Kosten für Betankung während des Urlaubs
Regelt ein Arbeitsvertrag einschränkungslos, dass dem Arbeitnehmer ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen ist, umfasst dies sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstwagens angefallen sind. Damit sind also auch die im Urlaub des Arbeitnehmers aufgewandten Kosten für die Betankung des Fahrzeugs abgedeckt, betont das LAG Hamm (Urteil vom 3.2.2012, Az. 7 Sa 1485/11; Abruf-Nr. 121125).
Im Urteilsfall war ein Arbeitnehmer, dem ein Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen war, mit dem Wagen in den Urlaub gefahren. Nach seiner Rückkehr reichte er die Tankquittungen bei seinem Arbeitgeber ein. Der Arbeitgeber verweigerte die Begleichung unter Verweis auf den Arbeitsvertrag. Zu Unrecht, entschied das LAG. Der Arbeitsvertrag sehe vor, dass der Arbeitnehmer für die Dauer des Anstellungsverhältnisses einen Dienstwagen erhalte, den er auch zu privaten Zwecken nutzen dürfe. Einschränkungen zur Privatnutzung seien dort nicht enthalten.
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