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  • · Fachbeitrag · Elterngeld

    ElterngeldPlus: Die Auswirkungen für Arbeitgeber in der Praxis

    von FA für Arbeitsrecht Jörg Steinheimer, LIEB Rechtsanwälte, Nürnberg

    | Eltern, deren Nachwuchs ab dem 1. Juli 2015 geboren wird, können anstatt des „normalen“ Basiselterngelds das neue „ElterngeldPlus“ beantragen oder auch beides kombinieren. LGP erläutert Arbeitgebern, was das ElterngeldPlus in der Praxis für sie bedeutet. |

    Die Pluspunkte des neuen ElterngeldPlus

    Das ElterngeldPlus heißt Plus aus folgenden Gründen:

     

    Elterngeld

    ElterngeldPlus

    Bezugszeitraum

    • bis zum 14. Lebensmonat
    • bis zum 28. Lebensmonat

    Partnerschaftsbonus

    • für bis 30. Juni 2015 Geborene keinen
    • vier Monate für jeden Elternteil

    Elternzeit

    • Aufteilung in zwei Blöcke
    • Aufteilung in drei Blöcke möglich

    Verteilung

    • 12 Monate zwischen 3. und 8. Lebensjahr
    • 24 Monate zwischen 3. und 8. Lebensjahr

    Anmeldefrist

    • spätestens 7 Wochen vorher
    • spätestens 13 Wochen vorher für Elternzeit nach 3. Lebensjahr

    Zustimmung durch Arbeitgeber

    • keine Ablehnung innerhalb von 4 Wochen
    • keine Ablehnung innerhalb von 8
    • Wochen für Elternzeit nach 3. Lebensjahr