01.07.2020 · Fachbeitrag · Elterngeld
Verspätete Lohnzahlung: Arbeitgeber haftet für Elterngelddifferenz
| Zahlt der Arbeitgeber einer schwangeren Arbeitnehmerin verspätet den Lohn aus und erleidet diese deshalb Einbußen beim Elterngeld, läuft der Arbeitgeber Gefahr, die Elterngelddifferenz als Schadenersatz zahlen zu müssen. Das ist das Fazit einer Entscheidung des LAG Düsseldorf. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig