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  • 01.07.2020 · Fachbeitrag · Elterngeld

    Verspätete Lohnzahlung: Arbeitgeber haftet für Elterngelddifferenz

    | Zahlt der Arbeitgeber einer schwangeren Arbeitnehmerin verspätet den Lohn aus und erleidet diese deshalb Einbußen beim Elterngeld, läuft der Arbeitgeber Gefahr, die Elterngelddifferenz als Schadenersatz zahlen zu müssen. Das ist das Fazit einer Entscheidung des LAG Düsseldorf. |