23.07.2015 · Fachbeitrag · Entgeltfortzahlung
Bei Arbeitsunwilligkeit keine Entgeltfortzahlung
| Verweigert ein Arbeitnehmer nach einer ausgesprochenen Kündigung bis zum Ende der Beschäftigungszeit seine Arbeitsleistung, entfällt sein Anspruch auf Entgeltfortzahlung trotz gleichzeitiger Krankheit. Das hat das LAG Rheinland-Pfalz rechtskräftig entschieden. |
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