· Fachbeitrag · Entgeltfortzahlung
So wirkt sich die neue Familienpflegezeit auf Arbeitgeber aus
von Rechtsanwältin Viktoria Winstel, Osborne Clarke, Köln
| Wird ein Familienmitglied zum Pflegefall, standen Arbeitnehmern bisher schon verschiedene Freistellungsmöglichkeiten von der Arbeit offen. Diese Möglichkeiten wurden durch das „Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ zum 1. Januar 2015 erweitert. Arbeitgeber müssen sich mit den neuen Regeln vertraut machen, damit sie wissen, wie sie mit Freistellung und Gehaltszahlung richtig umgehen. |
Schon bisher hatten Arbeitnehmer Freistellungsrechte
Der Gesetzgeber hat etwaige Freistellungsmöglichkeiten der Arbeitnehmer zur Pflege naher Angehöriger bislang in zwei Gesetzen geregelt:
- Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) sah vor, dass Arbeitnehmer
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