· Fachbeitrag · Entsendung
BAG zur Geltung von Tarifverträgen und Hypotax-Verfahren bei Auslandsentsendungen
von Rechtsanwalt Otfrid Böhmer, Director bei der WTS Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
| Am 07.09.2022 hat das BAG eine wichtige Entscheidung zur Geltung von Tarifverträgen im Ausland und zum Tax Equalization-Verfahren mit Hypotax-Abzug bei vorübergehender Auslandsentsendung von tarifgebundenen Arbeitnehmern getroffen. LGP macht Sie mit den Einzelheiten der Entscheidung vertraut und erläutert die Auswirkungen auf die Praxis. |
Tax Equalization-Verfahren und Hypotax-Abzug
Werden Arbeitnehmer in das Ausland entsandt, darf ein Unternehmen die steuerliche Mehr- oder Minderbelastung der Arbeitnehmer nicht ignorieren. Denn der Steuerfaktor kann anderweitige positive Anreize zunichtemachen und die Motivation für Entsendungen mindern.
Aus diesem Grunde wurde u. a. das sog. Tax Equalization-Verfahren mit dem Hypotax-Abzug entwickelt, das zur Gleichbehandlung der entsandten Arbeitnehmer führen soll und das viele Unternehmen in Deutschland für ihre Auslandsentsendungen anwenden. Dabei behält der Arbeitgeber eine fiktive Steuer vom Lohn des ins Ausland entsandten Arbeitnehmers ein. Das Ziel ist, einen ins Ausland Entsandten steuerlich so zu stellen, als wäre er weiterhin im Heimatland tätig. Rechtstechnisch wird hierzu eine Nettolohnvereinbarung getroffen, wobei der Nettolohn auf Grundlage des Bruttolohns abzüglich der hypothetischen Steuer ermittelt wird. Im Gegenzug verpflichtet sich der Arbeitgeber dazu, die ausländische Steuer zu tragen und Steuererstattungen an den Arbeitnehmer auszukehren.
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