· Fachbeitrag · Fahrtkosten
BAG: Rechtswidrige Versetzung ‒ Arbeitnehmer kann Schadenersatz für Fahrtkosten verlangen
von Rechtsanwältin Dr. Viktoria Winstel, Osborne Clarke, Köln
| Ein Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber Schadenersatz verlangen, wenn er rechtswidrig versetzt wird und ihm Fahrtkosten entstehen, weil er am Wochenende an seinen Heimatort zurückkehrt. In einem Fall vor dem BAG war ein Arbeitnehmer von Hessen nach Sachsen versetzt worden. Für den Arbeitgeber kann die rechtswidrige Versetzung teuer werden. |
Streit um Ersatz der Fahrtkosten für Familienheimfahrten
Der Arbeitnehmer war bei der Arbeitgeberin langjährig als Metallbaumeister beschäftigt. Dabei hatte er anfangs am Betriebssitz in Hessen gearbeitet. Ab November 2014 versetzte ihn sein Arbeitgeber „für mindestens zwei Jahre, ggf. auch länger“ an eine 487 km entfernte Niederlassung in Sachsen. Dagegen klagte der Arbeitnehmer, kam der Versetzung jedoch zunächst nach.
Im Mai 2016 erklärte das LAG Hessen die Versetzung für unwirksam. Trotzdem arbeitete der Arbeitnehmer weiter im sächsischen Betrieb. Für die Fahrten zwischen seinem Hauptwohnsitz in Hessen und seiner Wohnung in Sachsen nutzte er seinen Privatwagen.
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