· Fachbeitrag · Geringfügige Beschäftigung
Minijobs und Arbeit auf Abruf: Wie muss die Arbeitszeitdauer vereinbart werden?
von Rechtsanwältin Dr. Viktoria Winstel, Osborne Clarke, Köln
| Das Thema Minijobs und Arbeit auf Abruf wirft in der Praxis viele Fragen auf, seitdem Minijobs ohne geregelte Arbeitszeiten zum 01.01.2019 sozialversicherungspflichtig geworden sind. Das zeigen nicht zuletzt die vielen Anfragen an LGP. Darin geht es u. a. darum, welche Möglichkeiten Arbeitgeber haben, die Arbeitszeit zu flexibilisieren. |
Was heißt Vereinbarung der Arbeitszeit?
Frage: Seit 01.01.2019 muss bei Minijobbern auf Abruf eine wöchentliche Arbeitszeit vereinbart werden, damit sie nicht sozialversicherungspflichtig werden. Muss dafür ein Arbeitsvertrag vorliegen? Oder kann dies auch über eine Ergänzung im Personalfragebogen zum Nachweisgesetz aufgenommen werden? Welche Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Arbeitszeit gibt es?
Antwort: Kann der Arbeitgeber über seine gelebte Praxis nachweisen, dass bei den Punkten zur Ergänzung im Personalfragebogen Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht, ist dies ausreichend.
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