· Fachbeitrag · Kfz-Kosten
Schaden am Privat-Pkw des Arbeitnehmers:Ersatzpflicht des Arbeitgebers ausschließbar?
| Nutzt ein Arbeitnehmer für eine vom Arbeitgeber gebilligte dienstliche Fahrt seinen Privatwagen und ereignet sich hierbei ein Unfall, muss der Arbeitgeber die Kosten grundsätzlich ersetzen. Zahlt der Arbeitgeber allerdings die übliche Kilometerpauschale von 0,30 Euro, ist damit auch der Unfallschaden abgegolten. Dies hat das LAG Düsseldorf für den öffentlichen Dienst entschieden. Können sich auch private Arbeitgeber darauf berufen? |
Typische Schäden
Ist der Arbeitnehmer mit seinem Pkw in einen Unfall verwickelt, übernimmt die Schäden am Pkw des Unfallgegners die Haftpflichtversicherung. Für seinen eigenen Pkw entstehen dem Arbeitnehmer aber in der Regel
- Reparaturkosten,
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