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  • 05.05.2014 · Fachbeitrag · Lohnabrechnung

    Toilettenaufsicht klagt Trinkgeldanteil ein

    | Ein Reinigungsunternehmen muss Auskunft darüber erteilen, wie viel Geld über Sammelteller in den Toilettenanlagen eingenommen wurde. Denn ein Teil davon stehe den angestellten Toilettenaufsichten und Reinigern zu. Sie könnten ihren Lohn nur richtig angeben, wenn sie die Höhe der Tellereinnahmen kennen (AG Gelsenkirchen, Urteile vom 21.1.2014, Az. 1 Ca 1603/13 und 1 Ca 2158/13; Abruf-Nrn. 140541 und 141263 ; beide rechtskräftig). |