· Fachbeitrag · Lohnfortzahlung
Corona-Virus: Die Antworten auf die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen im Überblick
| Das Corona-Virus legt die Welt lahm. Viele arbeitsrechtliche Fragen stehen im Raum: Wann besteht die Pflicht zur Arbeit? Wann zur Lohnzahlung? Wie ist es mit Home Office? Wie mit Überstunden? Welche Rechte gelten bei Betriebsschließung? Die Antworten auf die FAQ finden Sie im Überblick. |
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Nicht erkrankte Arbeitnehmer sind grundsätzlich verpflichtet, ihre Arbeitsleistung zu erbringen. Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmern allerdings auch andere Aufgaben zuweisen. Das fällt unter sein Direktionsrecht. Er kann auch Überstunden anordnen, weil es sich um einen „außergewöhnlichen Fall“ handelt. |
Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und Leistungsverweigerungsrecht |
In der Praxis stellt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer bei Ausbruch einer Erkrankungswelle wie COVID-19 ein Leistungsverweigerungsrecht hat, etwa wegen Angst vor Ansteckungen. Das ist nur der Fall, wenn dem Arbeitnehmer die Arbeitsleistung unzumutbar wäre. Grundlage ist § 275 Abs. 3 BGB.
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Keine Arbeitspflicht besteht in folgenden Fällen:
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Home Office |
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Überstunden |
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Der Arbeitgeber hat weiter die Pflicht, nicht erkrankte Arbeitnehmer zu beschäftigen. Nicht erkrankte Arbeitnehmer sind grundsätzlich verpflichtet, ihre Arbeitsleistung zu erbringen. |
Freistellungsrecht |
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Urlaubsanordnung |
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Betriebsferien |
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Der Arbeitgeber hat weiter die Pflicht, arbeitende Arbeitnehmer zu vergüten. Bleibt der Arbeitnehmer aus Frucht vor einer COVID-19-Erkrankung zu Hause, muss der Arbeitgeber ihn nicht weiter vergüten (§ 326 Abs. 1 BGB). Kann der Arbeitnehmer aufgrund von allgemein angeordneten Maßnahmen seinen (unbelasteten) Arbeitsplatz nicht erreichen und somit seine Arbeitsleistung nicht erbringen, hat er grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung. Denn der Arbeitnehmer trägt das Risiko, dass er zum Betrieb als seinem Arbeitsort gelangt (Wegerisiko). |
Urlaubsentgelt bei Urlaub |
Nimmt der Arbeitnehmer Urlaub, erhält er Urlaubsentgelt. |
Lohnfortzahlung bei Auftragsmangel und/oder Betriebschließung |
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Entschädigung bei behördlich angeordneter Betriebsschließung |
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Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit |
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Lohnfortzahlung bei Quarantäne |
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