Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Lohnfortzahlung/Entschädigung

    Arbeitsunfähigkeit und Quarantäne ‒ in den Fällen gibt es die Entschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG

    von Dr. Jörg Puppe, Rechtsanwalt/Compliance Officer, Osborne Clarke

    | Kommen bei einem Arbeitnehmer Arbeitsunfähigkeit und Quarantäne zusammen, stellen sich mehrere Fragen: Muss der Arbeitgeber Lohnfortzahlung leisten? Wenn ja, nach welcher Regelung richtet sich diese? Wann besteht ein Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)? LGP liefert nachfolgend die Antwort. |

    Lohnfortzahlung oder Entschädigung ‒ das sind die Regeln

    Ob ein Arbeitnehmer Lohnfortzahlung oder Entschädigung erhält, richtet sich nach folgenden drei Regelungen:

     

    • § 3 EFZG: Sofern ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, erhält er Lohnfortzahlung (§ 3 EFZG). Er behält seinen Lohnanspruch für sechs Wochen. Ist er durchgehend länger krank, erhält er Krankengeld.