· Fachbeitrag · Lohnpfändung
Ab Juli 2013 höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen
| Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen erhöhen sich zum 1. Juli 2013. Damit erhöhen sich unter anderem die auszahlbaren Beträge an Arbeitnehmer, deren Gehalt gepfändet wurde. |
Der pfändungsfreie Betrag für Arbeitseinkommen für die Zeit vom 1. Juli 2013 bis zum 30. Juni 2015 beträgt für Personen
- ohne Unterhaltsverpflichtung 1.045,04 Euro (bisher: 1.028,89 Euro),
- bei einer Unterhaltsverpflichtung 1.438,34 Euro (bisher: 1.419,99 Euro),
- bei zwei Unterhaltsverpflichtungen 1.657,46 Euro (bisher: 1.639,99 Euro) und
- bei drei Unterhaltsverpflichtungen 1.876,58 Euro (bisher: 1.849,99 Euro).
Weiterführender Hinweis
- Die Tabelle „Lohnpfändung: Pfändungstabellen ab 1. Juli 2013“ finden Sie auf lgp.iww.de unter Downloads → Arbeitshilfen und Checklisten → Lohnabrechnung
Quelle: Ausgabe 06 / 2013 | Seite 93 | ID 39079960