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    LGP Löhne und Gehälter professionell

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    · Nachricht · Lohnpfändung

    Höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab Juli 2022

    | Zum 01.07.2022 ist die Pfändungsfreigrenze beim Arbeitseinkommen gestiegen. Damit erhöhen sich u. a. die auszahlbaren Beträge an Arbeitnehmer, deren Gehalt gepfändet wurde. |

     

    • Beispielhafte Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2022

    Unterhaltspflicht gegenüber ... Personen

    Nettoeinkommen pfändungsfrei bis

    0

    1.339,99 Euro

    1

    1.839,99 Euro

    2

    2.109,99 Euro

    3

    2.389,99 Euro

    4

    2.669,99 Euro

     

     

    Weiterführender Hinweis

    • Die „Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2022“ finden Sie auf lgp.iww.de → Abruf-Nr. 230042
    Quelle: ID 48422045

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