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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuerbescheinigung

    Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung

    | Ein Arbeitnehmer muss gegen seinen früheren Arbeitgeber auf Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung vor dem Arbeitsgericht und nicht vor dem Finanzgericht klagen (FG Münster, Beschluss vom 3.3.2011, Az: 8 K 1968/10; Abruf-Nr. 111713 ).

    Quelle: Ausgabe 12 / 2011 | Seite 203 | ID 27422710