· Fachbeitrag · Lohnsteuerbescheinigung
Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung
| Ein Arbeitnehmer muss gegen seinen früheren Arbeitgeber auf Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung vor dem Arbeitsgericht und nicht vor dem Finanzgericht klagen (FG Münster, Beschluss vom 3.3.2011, Az: 8 K 1968/10; Abruf-Nr. 111713 ).
Quelle: Ausgabe 12 / 2011 | Seite 203 | ID 27422710