· Fachbeitrag · Lohnsteuer/Sozialversicherung/Arbeitsrecht
Beschäftigung von Schülern und Studenten als Aushilfen in der Ferienzeit 2018
| Die Schul- und Semesterferien nutzen viele Schüler und Studenten für einen Ferienjob. Auch für Arbeitgeber sind Ferienaushilfen attraktiv. Durch den befristeten Einsatz können urlaubsbedingte Personalengpässe vermieden sowie saisonale Arbeitsspitzen ausgeglichen und bei richtiger Gestaltung sogar Personalkosten gespart werden. Zum erfolgreichen Einsatz im Unternehmen gehört auch die richtige Behandlung der Aushilfen im Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht für das Jahr 2018. |
Schüler und Studenten im Arbeitsrecht
Aushilfsbeschäftigungen in den Schul- oder Semesterferien sind in der Regel Gegenstand eines abhängigen Dienstverhältnisses. Eine selbstständige Tätigkeit liegt nur in wenigen Ausnahmefällen vor. Für eine Selbstständigkeit müssten folgende Hauptkriterien erfüllt sein:
- Die Ferienaushilfe müsste Zeit und Ort der Tätigkeit im Wesentlichen selbst bestimmen können,
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