· Nachricht · Mindestlohn
Arbeitgeber darf nicht einseitig Einmalzahlung wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld auf monatliche Zahlungen umstellen
| Die Zweifelsregelung in § 271 Abs. 2 BGB gestattet es einem Arbeitgeber nicht, eine dem Arbeitnehmer bisher zustehende jährliche Einmalzahlung wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld kraft einseitiger Entscheidung in anteilig umgelegten monatlichen Teilbeträgen zu gewähren, um sie pro rata temporis auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen zu können. Diese Auffassung vertritt das LAG Baden-Württemberg im Streit über die Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohnanspruchs durch Sonderzahlungen ( LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.01.2024, Az. 3 Sa 4/23, Abruf-Nr. 239405 ). |
Quelle: Ausgabe 04 / 2024 | Seite 72 | ID 49940279