· Fachbeitrag · Mindestlohn
Aufzeichnungspflichten für Minijobber und Praktikanten beachten
von Rechtsanwalt Martin Brilla, Aachen
| Das Tarifautonomiestärkungsgesetz hat neben dem Mindestlohn auch Änderungen im Nachweisgesetz mit sich gebracht. Daraus resultieren neue Verpflichtungen für Arbeitgeber, die Minijobber oder Praktikanten beschäftigen. „LGP“ zeigt, worauf sie achten müssen. |
Aufzeichnungspflichten für Minijobber
§ 17 MiLoG verpflichtet Arbeitgeber faktisch ab dem 1. Januar 2015, für geringfügig Beschäftigte im Sinne des § 8 SGB IV
- Beginn,
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