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  • · Fachbeitrag · Mindestlohn

    Aufzeichnungspflichten für Minijobber und Praktikanten beachten

    von Rechtsanwalt Martin Brilla, Aachen

    | Das Tarifautonomiestärkungsgesetz hat neben dem Mindestlohn auch Änderungen im Nachweisgesetz mit sich gebracht. Daraus resultieren neue Verpflichtungen für Arbeitgeber, die Minijobber oder Praktikanten beschäftigen. „LGP“ zeigt, worauf sie achten müssen. |

    Aufzeichnungspflichten für Minijobber

    § 17 MiLoG verpflichtet Arbeitgeber faktisch ab dem 1. Januar 2015, für geringfügig Beschäftigte im Sinne des § 8 SGB IV

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