30.05.2022 · Nachricht · Mindestlohn
BAG: Mindestlohn nicht gegen Insolvenzanfechtung gesichert
| Bei Insolvenz des Arbeitgebers kann der Insolvenzverwalter nach Maßgabe der §§ 129 ff. InsO vom Arbeitnehmer das zu bestimmten Zeitpunkten ausbezahlte Arbeitsentgelt zurückfordern, um die Insolvenzgläubiger nach den insolvenzrechtlichen Verteilungsregeln gemeinschaftlich zu befriedigen. Der Rückgewähranspruch umfasst das gesamte Arbeitsentgelt einschließlich des gesetzlichen Mindestlohns. Der Gesetzgeber hat den Mindestlohn nicht anfechtungsfrei gestellt, entschied jetzt das BAG. |
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