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  • · Nachricht · Mindestlohn

    Mehr Geld für Betreuungskräfte in der Pflege ab 1. Oktober 2015

    | Betreuungskräfte von dementen Personen in Pflegebetrieben, Alltagsbegleiter und Assistenzkräfte erhalten ab 1. Oktober 2015 den bundesweiten Mindestlohn für die Pflegebranche. Dieser beträgt 9,40 Euro pro Stunde im Westen und 8,65 Euro im Osten. Bis Januar 2017 wird er dann in zwei Schritten auf 10,20 Euro pro Stunde im Westen und 9,50 Euro im Osten angehoben. Darauf weist die Bundesregierung auf ihrer Website hin. |

     

    Weiterführende Hinweise

    • Beitrag „Die rechtssichere Aufzeichnung von Arbeitszeiten in der betrieblichen Praxis“, LGP 9/2015, Seite 159
    Quelle: ID 43628530