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  • 26.05.2015 · Fachbeitrag · Mindestlohn

    Mindestlohn auch für Feiertage, bei Krankheit und Urlaub

    | Arbeitgeber müssen den tariflichen Mindeststundenlohn nicht nur für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden zahlen, sondern auch für Feiertage, Krankheitstage und Urlaubstage. Zu diesem Schluss ist das BAG gelangt. |