· Fachbeitrag · Mindestlohn
Minijobber und Mindestlohn: So umgehen Arbeitgeber die Stolperfalle „Urlaubsanspruch“
von Fachanwalt für Arbeitsrecht Jörg Steinheimer und Rechtsanwältin Saskia Krusche, LIEB Rechtsanwälte, Nürnberg
| Bisher wurde Minijobbern oftmals kein Urlaub vergütet. Die neuen Aufzeichnungspflichten durch das MiLoG machen diese Praxis zunichte. LGP beantwortet in diesem Zusammenhang zwei Leseranfragen, die für alle Arbeitgeber höchst brisant sind. Dabei geht es um die Fragen, ob der Minijobber auf seinen Urlaubsanspruch freiwillig verzichten kann und wie sich ein nicht vergüteter Urlaub auf die Sozialversicherung auswirkt. |
Freiwilliger Verzicht auf Urlaub?
Frage: Können und dürfen Arbeitnehmer im Rahmen der Vertragsfreiheit mittels Erklärung auf den Urlaubsanspruch freiwillig verzichten?
Antwort: Nein, das ist nicht möglich. Für den Arbeitgeber bedeutet das:
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