· Nachricht · Mindestlohn
Quartalsweise gezahlte Prämie ‒ Auszahlungsmonat zählt
| Bei Prämien, Zulagen etc., die für längere Zeiträume als einen Monat gezahlt werden, kann nur im Auszahlungsmonat eine mindestlohnwirksame Anrechnung eingreifen. Eine Mindestlohnwirksamkeit über den Auszahlungsmonat hinaus besteht regelmäßig nicht, so das BAG im Fall einer Nähprämie. Auch wenn die Nähprämie jeweils zum Quartalsende gezahlt wird, ist sie mindestlohnwirksam. Und zwar jedenfalls im Auszahlungsmonat ( BAG, Urteil vom 06.09.2017, Az. 5 AZR 441/16, Abruf-Nr. 197578 ). |
Quelle: Ausgabe 03 / 2018 | Seite 39 | ID 45132573