· Fachbeitrag · Mindestlohn
Sachbezüge und Mindestlohn: Ist Privatnutzung des Dienstwagens auf Mindestlohn anrechenbar?
| Ist die Gewährung von Sachbezügen, insbesondere der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung eines Dienstwagens mit 1 Prozent des Bruttolistenpreises auf den Mindestlohn anrechenbar? Die Meinungen gehen auseinander. LGP rät in punkto Anrechnung der Privatnutzung zur Vorsicht. |
Die Sicht des Zolls
Bei dem Mindestlohn handelt es sich nach Ansicht des Zolls um einen Bruttolohn je Zeitstunde, der wegen des zwingenden Charakters der §§ 1 und 20 MiLoG grundsätzlich als Geldleistung zu berechnen und auszuzahlen sei. Die Entlohnung im Wege der Gewährung von Sachbezügen sei grundsätzlich nicht zulässig. Eine Ausnahme davon gelte ausschließlich bei der Entlohnung von Saisonarbeitern, soweit es um die Anrechnung von Kost und Logis geht. Im Ergebnis ist der geldwerte Vorteil aus der privaten Pkw-Nutzung mit 1 Prozent des Bruttolistenpreises nicht auf den Mindestlohn anrechenbar.
Wichtig | Der Zoll räumt ein, dass keine darüber hinausgehende, ausdrückliche gesetzliche Bestimmung zu der konkreten Frage existiert.
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