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  • · Nachricht · Mindestlohn

    Stichtag 01.05.2019: Höherer Mindestlohn für Maler und Lackierer

    | Der Mindestlohn für ungelernte Maler und Lackierer erhöht sich am 01.05.2019 auf 10,85 Euro pro Stunde. Der Mindestlohn für Gesellen (gelernte Arbeitnehmer) steigt nur im Osten, und zwar auf 12,95 Euro pro Stunde. |

     

    Die Gewerkschaft IG Bau und der Bundesverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz haben 2016 vereinbart, dass es zu einer stufenweisen Anhebung des Mindestlohns kommen soll. Die Laufzeit des Vertrags endet am 30.04.2021. Der verhandelte Mindestlohn gilt immer ‒ egal, ob das Unternehmen tariflich gebunden ist. Es ist die Branchenuntergrenze, die auch für nach Deutschland entsendete Ausländer gilt.

     

    • Lohnentwicklung ab Mai 2019 und Mai 2020
    Jahr
    Mindestlohn (ungelernt)
    Mindestlohn
    (gelernt ‒ West)
    Mindestlohn
    (gelernt ‒ Ost)

    2019

    10,85 Euro

    13,30 Euro

    12,95 Euro

    2020

    11,10 Euro

    13,50 Euro

    13,50 Euro

     

     

    Fahrzeug- und Metalllackierer in stationären Werkstätten sind davon nicht erfasst. Auch nicht erfasst sind weiterhin: Schüler, Praktikanten, gewerbliches Hilfspersonal (z. B. Reinigungsgewerbe).

     

    Weiterführender Hinweis

    • Rechtsnormen des Tarifvertrags vom 09.12.2016 zur Regelung eines Mindestlohnes für gewerbliche Arbeitnehmer im Maler- und Lackierhandwerk, Abruf-Nr. 208643, § 2 Mindestlöhne
    Quelle: ID 45897093