· Nachricht · Mindestlohn
Stichtag 01.05.2019: Höherer Mindestlohn für Maler und Lackierer
| Der Mindestlohn für ungelernte Maler und Lackierer erhöht sich am 01.05.2019 auf 10,85 Euro pro Stunde. Der Mindestlohn für Gesellen (gelernte Arbeitnehmer) steigt nur im Osten, und zwar auf 12,95 Euro pro Stunde. |
Die Gewerkschaft IG Bau und der Bundesverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz haben 2016 vereinbart, dass es zu einer stufenweisen Anhebung des Mindestlohns kommen soll. Die Laufzeit des Vertrags endet am 30.04.2021. Der verhandelte Mindestlohn gilt immer ‒ egal, ob das Unternehmen tariflich gebunden ist. Es ist die Branchenuntergrenze, die auch für nach Deutschland entsendete Ausländer gilt.
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Jahr | Mindestlohn (ungelernt) | Mindestlohn(gelernt ‒ West) | Mindestlohn(gelernt ‒ Ost) |
2019 | 10,85 Euro | 13,30 Euro | 12,95 Euro |
2020 | 11,10 Euro | 13,50 Euro | 13,50 Euro |
Fahrzeug- und Metalllackierer in stationären Werkstätten sind davon nicht erfasst. Auch nicht erfasst sind weiterhin: Schüler, Praktikanten, gewerbliches Hilfspersonal (z. B. Reinigungsgewerbe).
Weiterführender Hinweis
- Rechtsnormen des Tarifvertrags vom 09.12.2016 zur Regelung eines Mindestlohnes für gewerbliche Arbeitnehmer im Maler- und Lackierhandwerk, Abruf-Nr. 208643, § 2 Mindestlöhne