· Fachbeitrag · Mindestlohn
Zwei Praxifragen zur Einstufung von gewerblichem Reinigungspersonal im Baugewerbe
| Zu unserem Beitrag über die Frage, welches Tarifrecht für Büroreinigungskräfte von Baufirmen gilt (LGP 1/2017), haben uns zwei Leseranfragen erreicht. Diese nimmt LGP zum Anlass, nach Rücksprache mit der SOKA-Bau, zwei Punkte klarzustellen. |
Beitragspflicht zur SOKA-Bau
Die erste betrifft die Frage, ob für das Reinigungspersonal in Baufirmen Pflichtbeiträge zur SOKA-Bau entrichtet werden müssen. Diese Frage ist mit einem klaren Ja zu beantworten. Denn die Beitragspflicht nach dem Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 03.05.2013 erfasst gewerbliche Arbeitnehmer in Betrieben des Baugewerbes. Dabei fallen auch Mischbetriebe als Ganzes unter den Tarifvertrag, soweit in ihnen überwiegend Bauleistungen erbracht werden, § 1 Abs. 2 Abschn. 6 VTV.
Wichtig | Die Beitragspflicht gilt auch für Reinigungspersonal, unabhängig davon, ob es nur Verwaltungsräume oder den gesamten Betrieb reinigt.
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