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  • 22.03.2022 · Nachricht · Mitarbeiterbeteiligung

    Gewinnansprüche aus indirekter Mitarbeiterbeteiligung

    | Gewinnansprüche aus einer sog. indirekten Mitarbeiterbeteiligung, bei der eine Beteiligungsgesellschaft die Anteile der Arbeitnehmer am Unternehmen des Arbeitgebers hält, beruhen regelmäßig auf einer gesellschaftsrechtlichen Grundlage. Sie sind – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen – gegenüber der Beteiligungsgesellschaft geltend zu machen. Dies hat das BAG im Fall eines Beton- und Stahlbetonbauers entschieden, der in einem Bauunternehmen beschäftigt war und von diesem seine Gewinnansprüche aus der indirekten Mitarbeiterbeteiligung verlangte. |