· Fachbeitrag · Mitarbeitermobilität
Work from anywhere (Teil 3): Die arbeitsrechtlichen Anforderungen für Unternehmen
von Otfrid Böhmer, Director und Rechtsanwalt, WTS Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
| In der heutigen Zeit ist es für viele Arbeitnehmer möglich, von überall aus zu arbeiten. Ob im Café, im Park oder zuhause ‒ Work from anywhere oder remote work liegen im Trend. In den Unternehmen herrscht dagegen oft noch Unklarheit, welche sozialversicherungs-, arbeitsrechtlichen, steuerlichen und sonstigen Anforderungen zu erfüllen sind. LGP beleuchtet die Anforderungen in einer Serie. Teil 3 erläutert die arbeitsrechtlichen Anforderungen für Unternehmen. |
Nachweisgesetz und erweiterte Nachweispflichten
Bei work from anywhere aus dem Ausland heraus für ein deutsches Unternehmen können sich zunächst arbeitsrechtliche Anforderungen aus dem Nachweisgesetz (NachwG) ergeben. Danach muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer von wesentlichen, gesetzlich definierten Vertragsbestandteilen eine schriftliche Niederschrift übergeben. Das Nachweisgesetz ist seit 01.08.2022 verschärft worden. Jeder einzelne Verstoß kann mit einem Bußgeld von bis zu 2.000 Euro geahndet werden.
Nachweise bei länger als vier Wochen fortdauernder Auslandstätigkeit
Für Auslandstätigkeiten, die der Arbeitnehmer länger als vier aufeinanderfolgende Wochen (also nicht mehr wie früher einen Monat) außerhalb Deutschlands zu erbringen hat, bestehen zusätzliche Nachweisanforderungen neben den für Inlandstätigkeiten.
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