18.08.2021 · Nachricht · Pfändung
Kein Pfändungsschutz für Corona-Prämie an Dachdecker
| Die Corona-Prämie in Höhe von 1.500 Euro unterliegt nicht dem Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte nach § 850i Abs. 1 ZPO. Die Sonderzahlung erhöht daher die monatliche Vergütung und somit auch den pfändbaren Vergütungsanteil. Zu diesem Schluss ist das ArbG Bautzen bei einem Dachdecker gelangt. |
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