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  • · Nachricht · Sonderzahlungen

    Kein Anspruch auf Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie während der passiven Phase der Altersteilzeit

    | Ein Arbeitnehmer, der sich in der Passiv- oder Freistellungsphase der Altersteilzeit befindet, wird nicht sachfremd benachteiligt, wenn der Arbeitgeber nur an die noch aktiv Beschäftigten eine Inflationsausgleichsprämie nach § 3 Nr. 11c EStG zahlt (LAG Niedersachsen, Urteil vom 17.05.2024, Az. 14 SLa 26/24, Abruf-Nr. 242962 ). |

     

    Weiterführender Hinweis

    • Beitrag „Inflationsausgleichsprämie: Ist sie an alle Arbeitnehmer und in gleicher Höhe zu zahlen?“, LGP 11/2022, Seite 233 → Abruf-Nr. 48675600
    Quelle: Ausgabe 10 / 2024 | Seite 192 | ID 50162898