· Leserforum · Sonderzahlungen
Zuschüsse an AN: Ist eine Differenzierung zulässig?
| In vielen Unternehmen steht die Entscheidung über die Auszahlung von Weihnachtsgeld an. Oft haben Arbeitgeber ein Interesse daran, den Zuschuss differenziert an ihre Arbeitnehmer auszuzahlen. Aber wann und in welchem Rahmen ist das zulässig? LGP beantwortet drei Leserfragen zu den Themen Gleichbehandlungsgrundsatz und betriebliche Übung. |
Gleichbehandlungsgrundsatz
FRAGE: Dürfen folgende Gruppen unterschiedlich behandelt werden: Auszubildende, Aushilfen, Büropersonal, übriges Personal (insbesondere im operativen Bereich), Teilzeitbeschäftigte bzw. Vollzeitbeschäftigte?
ANTWORT: Die Gruppen dürfen nur dann unterschiedlich behandelt werden, wenn ein zulässiges Differenzierungskriterium existiert. Ein solches ist etwa das erhöhte Arbeitsaufkommen. In diesem Fall können z. B. das Büropersonal und das übrige Personal unterschiedlich behandelt werden. Ein anderes Differenzierungskriterium ist die Arbeitszeit. An Aushilfen und Teilzeitbeschäftigte darf grundsätzlich ‒ entsprechend der Arbeitszeit ‒ weniger ausgezahlt werden als an Vollzeitbeschäftigte.
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