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  • 02.12.2013 · Fachbeitrag · Sonderzuwendung

    Stichtagsregel für Sonderzahlung mit Mischcharakter unwirksam

    | Eine Sonderzahlung zum Jahresende, die den Arbeitnehmer über das Jahresende hinaus an das Unternehmen binden soll und die Betriebstreue belohnt, die aber auch eine Vergütung für erbrachte Arbeitsleistung darstellt, kann nicht davon abhängig gemacht werden, dass das Arbeitsverhältnis am Jahresende noch besteht. Eine solche Stichtagsregel für eine Sonderzahlung mit Mischcharakter hat das BAG für unwirksam erklärt. |