· Fachbeitrag · Sonderzuwendungen
Alle Jahre wieder - was Arbeitgeber beim Weihnachtsgeld beachten müssen
von FA für Arbeitsrecht Jörg Steinheimer, Rechtsanwältin Saskia Krusche, LIEB.Rechtsanwälte, Nürnberg und Steuerberaterin Jutta Liess, Traunreut
| Das Weihnachtsgeld ist komplizierter als gedacht. Problematisch ist beispielsweise die Frage, was zu tun ist, wenn der Arbeitgeber die Zahlung des Weihnachtsgelds einstellen oder die Höhe verändern möchte. Oder wie es in der Lohnabrechnung zu behandeln ist. Der folgende Beitrag zeigt, wie Arbeitgeber mit dem Weihnachtsgeld arbeitsrechtlich, bei der Lohnsteuer und im Beitragsrecht rechtssicher umgehen können. Passende Formulierungsvorschläge helfen dabei. |
Weihnachtsgeld richtig abgrenzen
Es gibt keinen juristischen Tatbestand „Weihnachtsgeld“. Vielmehr ist das Wort eine laienhafte Umschreibung für eine Sonderzahlung, die der Arbeitnehmer nicht regelmäßig, sondern nur zu Weihnachten erhält.
Abzugrenzen ist das Weihnachtsgeld zunächst von einer variablen Vergütung. Diese kann insbesondere vom Erreichen persönlicher (Arbeits-)Ziele oder vom Unternehmenserfolg abhängen. Zweck einer solchen erfolgsabhängigen Vergütung ist die Leistungssteigerung des Arbeitnehmers. Hier liegt keine Gratifikation vor. Des Weiteren ist beim Weihnachtsgeld wie folgt zu unterscheiden:
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