· Fachbeitrag · Teilzeit
Eckpunkte der neuen Brückenteilzeit
von Rechtsanwältin Dr. Viktoria Winstel, Osborne Clarke, Köln
| Die neue Brückenteilzeit ermöglicht Arbeitnehmern in Unternehmen, ihre Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre zu reduzieren. |
Brückenteilzeit: Rückkehrrecht in die Vollzeit
Mit der neuen Brückenteilzeit wurde das Rückkehrrecht von Teil- in Vollzeit zum 01.01.2019 verankert (§ 9a TzBfG):
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Welche Unternehmen sind betroffen? | In Unternehmen mit mehr als 45 Arbeitnehmern können Arbeitnehmer künftig eine vorübergehende Reduzierung ihrer Arbeitszeit verlangen. In Unternehmen mit bis zu 45 Arbeitnehmern gilt der Anspruch auf Brückenteilzeit nicht.
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Voraussetzung für Anspruch auf Brückenteilzeit? |
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Kann Unternehmen auch ablehnen? |
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Wie lange ist die befristete Teilzeit? | Die Reduzierung der Arbeitszeit ist für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitpunkt von einem Jahr bis zu fünf Jahren möglich. Nur durch Tarifvertrag können diese Zeitfenster zu Ungunsten der Arbeitnehmer eingeschränkt werden. |
Sind Änderungen zulässig? | Während der Brückenteilzeit ist keine weitere Verringerung, Erhöhung oder vorzeitige Rückkehr zur ursprünglich vertraglich vereinbarten Arbeitszeit möglich. |
Ist eine weitere Reduzierung der Arbeitszeit zulässig? | Nach der Brückenteilzeit kehren die Beschäftigten auf ihre ursprüngliche Arbeitszeit zurück.
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Wie ist das formale Procedere? |
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